Bezirksregierung Arnsberg | Deutschland | 44xxx Dortmund | Feste Anstellung | Vollzeit / Home Office | Veröffentlicht seit: 28.05.2026 auf stepstone.de
Technische/r Dezernent/in (m/w/d) für Markscheidewesen, Bergbehördliche Rechtsangelegenheiten
Die Bezirksregierung Arnsberg ist die Vertretung der Landesregierung Nordrhein Westfalen im Regierungsbezirk Arnsberg. Mit mehr als 2.000 Beschäftigten an verschiedenen Standorten nehmen wir vielfältige Fachaufgaben in den Bereichen Gesundheit und Sozialwesen, Regionale Entwicklung und Wirtschaft, Bildung, Umwelt und Arbeitsschutz sowie Bergbau und Energie wahr. Wir verstehen uns als verantwortungsvolle Dienstleister/innen, die staatliche, kommunale sowie verbandliche Interessen zusammenführen. Im Mittelpunkt unseres Handelns stehen die nachhaltige Weiterentwicklung von Südwestfalen und dem östlichen Ruhrgebiet sowie die Lebensqualität der auf 8.000 Quadratkilometern lebenden 3,5 Millionen Menschen.
Sie wollen einen aufregenden Beruf mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten? Dann werden auch Sie Teil unseres Teams!
Die Bezirksregierung Arnsberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Dezernat 64 – Markscheidewesen, Bergbehördliche Rechtsangelegenheiten – im Sachgebiet „Verfahrensmitwirkung bei Planungen und Vorhaben“ am Dienstort Dortmund eine/einen
Technische/n Dezernent/in (m/w/d)
(Entgeltgruppe 13-14 TV-L bzw. A13-A14 LBesO A NRW)
Die ausgeschriebene Stelle ist unbefristet.
Die Einstellung im Tarifbeschäftigungsverhältnis erfolgt in der EG 13 Teil I der EGO zum TV-L. Bewerbende, die bereits in der EG 14 Teil I der EGO TV-L bei einem öffentlichen Arbeitgeber eingruppiert sind, können mit dieser Entgeltgruppe übernommen werden. Bei Vorliegen der entsprechenden beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist eine Berufung in das Beamtenverhältnis in die Laufbahngruppe 2.2 möglich. Bereits beamtete Bewerbende können bis zur Besoldungsgruppe A14 LBesO A NRW statusgleich übernommen werden.
Die Abteilung 6 ist landesweit für Aufgaben im Bereich der Handlungsfelder Bergbau und Energie zuständig. Als Bergverwaltung führt sie die Aufsicht über Bergbaubetriebe in NRW. Sie lässt bergbauliche Vorhaben zu und kontrolliert deren Durchführung. Gefahrenvorsorge und -abwehr sowie Vermeidung von Risiken infolge der bergbaulichen Vorhaben zählen zu den Aufgabenschwerpunkten der Bergverwaltung NRW.
Hierbei ist das Dezernat 64 mit den Bereichen „Markscheidewesen“ und „bergbehördliche Rechtsangelegenheiten“ für alle markscheiderischen und juristischen Serviceleistungen für die bergbaulichen Dezernate der Abteilung 6 und für externe Kunden zuständig.
Zu den Aufgaben des Dez. 64 zählen insbesondere die Erteilung von Bergbauberechtigungen und Auskünfte über die bergbauliche Situation an Antragsteller, die Datenverarbeitung und Digitalisierungsmaßnahmen bei der Bergverwaltung NRW, die Beurteilung von bergbaubedingten Bodenbewegungen und juristische Beratung bei berg-, umwelt- und informationsrechtlichen Fragestellungen im Bergbau.
