Stadt Flensburg | Deutschland | 24xxx Flensburg | Befristeter Vertrag | Teilzeit – flexibel / Vollzeit / Home Office | Veröffentlicht seit: 12.02.2026 auf stepstone.de
Sozialpädagogin/Sozialpädagoge (m/w/d) mit staatlicher Anerkennung (Diplom/Bachelor)
Hier oben, im Norden Schleswig-Holsteins, kurz vor der dänischen Grenze, gibt es ungeahnte Karrierechancen für alle, die dort arbeiten möchten, wo andere Urlaub machen. Wollen Sie gemeinsam mit uns die Stadt Flensburg innovativ gestalten? Dann können Sie sich auf die Ostsee, unseren idyllischen Hafen, zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten und spannende Herausforderungen freuen!
Bei der Stadt Flensburg im Fachbereich Soziales und Gesundheit ist in der Abteilung Eingliederungshilfe zum 01.05.2026 eine Stelle als
Sozialpädagogin/Sozialpädagoge (m/w/d) mit staatlicher Anerkennung (Diplom/Bachelor)
in Vollzeit für die Dauer einer Mutterschutzvertretung zunächst befristet bis 28.08.2026 zu besetzen. Eine Verlängerung für die Dauer der Elternzeit ist vorgesehen. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe S 12 TVöD SuE bewertet. Bei Bewerbenden ohne staatliche Anerkennung erfolgt die Vergütung nach Entgeltgruppe S 11b TVöD.
Eine Besetzung mit Teilzeitkräften ist möglich. Bitte teilen Sie in Ihrer Bewerbung den gewünschten Stundenumfang mit.
Die Abteilung Eingliederungshilfe umfasst aktuell rund 50 Mitarbeitende und ist die erste Anlaufstelle eines umfassenden Beratungs- und Hilfenetzes für psychisch kranke und suchtkranke Menschen sowie Menschen mit sonstigen seelischen Störungen, Körperbehinderungen und geistigen Behinderungen in Flensburg. Die Abtei-lung teilt sich in drei Sachgebiete – Erwachsene mit Behinderung (2 Teams), Kinder und Jugendliche mit Behinderung und Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen.
In einem diversitätssensiblen Umfeld arbeitet die Abteilung in interdisziplinären Teams aus Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen und Verwaltungskräften. Wir pflegen eine enge Zusammenarbeit zwischen den Professionen und auch innerhalb des Hauses, z. B. mit der Wirtschaftlichen Sozialhilfe, dem Jobcenter und der Hilfe zur Pflege sowie den regionalen Leistungsanbietern. Regelmäßig finden Teamsupervisionen statt.
Über Art, Inhalt und Umfang der Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe wird auf der Basis der gesetzlichen Grundlagen durch die jeweils fallführende Profession im Rahmen der Gesamtplanung entschieden.
Die Abteilung ist bereits auf die elektronische Aktenführung umgestellt. Es besteht die Möglichkeit, zeitweise im Homeoffice zu arbeiten.
Kontakt
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