Bundesanstalt für Immobilienaufgaben | Deutschland | 29xxx Oerbke | Feste Anstellung | Teilzeit – flexibel / Vollzeit / Home Office | Veröffentlicht seit: 08.07.2025 auf stepstone.de
Kaufmännische Sachbearbeitung im Wasserwerk Oerbke (Schwerpunkt Buchhaltung) (w/m/d)
Die Direktion Magdeburg sucht für den Geschäftsbereich Portfoliomanagement am Arbeitsort Oerbke zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine:
Kaufmännische Sachbearbeitung im Wasserwerk Oerbke (Schwerpunkt Buchhaltung) (w/m/d)
(Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis Entgeltgruppe 11 TVöD Bund/Besoldungsgruppe A 11 BBesG – Tarifgebiet West möglich, Kennung: MDWW1002, Stellen‑ID 1327422)
Die Einstellung erfolgt unbefristet.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist die Immobiliendienstleisterin des Bundes, die die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutschland mit über 7.000 Beschäftigten vertreten und kümmern uns um ein sehr breites und buntes Immobilienportfolio sowie die ökologische Nutzung und Pflege von Naturflächen des Bundes. Für diese vielseitigen und verantwortungsvollen Aufgaben suchen wir innovative Köpfe, die nachhaltig denken und handeln.
In unserem Geschäftsbereich Portfoliomanagement gibt es viele abwechslungsreiche Aufgaben: Strategische Planung, Vorantreiben der Erneuerbaren Energien, Wohnungsneubau, Gutachter- und Serviceleistungen sowie das Kontaminationsmanagement. Bei der Planung stehen die wirtschaftlichen Interessen im Vordergrund, um das Potenzial unserer komplexen Liegenschaften analysieren, weiterentwickeln, bestmöglich bewirtschaften oder auch verwerten zu können. Zu dem Geschäftsbereich gehört auch das Wasserwerk Oerbke, das u. a. Einrichtungen der Bundeswehr auf dem Truppenübungsplatz Bergen und die Ortschaften im westlichen Teil des Platzes mit Frischwasser versorgt.
Dafür brauchen wir Sie! Machen Sie mit uns BImA!
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben darf keine neuen Beamtenverhältnisse begründen. Die Übernahme von auf Lebenszeit verbeamteten Personen (statusgleich oder nächstniedrigere Besoldungsgruppe, aber ohne Laufbahnwechsel) ist mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) möglich.
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