Bundesanstalt für Immobilienaufgaben | Deutschland | 30xxx, 26xxx Oldenburg, Hannover | Feste Anstellung | Teilzeit – flexibel / Vollzeit / Home Office | Veröffentlicht seit: 02.06.2025 auf stepstone.de
Technische Projektsteuerung für den Bereich Quartiere und große Bauvorhaben (w/m/d)
Wir suchen für das Baumanagement unserer Bundeswohnungen am Arbeitsort Hannover oder Oldenburg zum 14. Juli 2025 eine Person für die:
Technische Projektsteuerung für den Bereich Quartiere und große Bauvorhaben (w/m/d)
(Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis Entgeltgruppe 13 TVöD Bund / Besoldungsgruppe A 13h – Tarifgebiet West möglich, Kennung: NOWO0003, Stellen‑ID 1310514 [Hannover] oder Stellen‑ID 1310558 [Oldenburg])
Die Einstellung erfolgt unbefristet.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist die Immobiliendienstleisterin des Bundes, die die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutschland mit über 7.000 Beschäftigten vertreten und kümmern uns um ein sehr breites und buntes Immobilienportfolio sowie die ökologische Nutzung und Pflege von Naturflächen des Bundes. Für diese vielseitigen und verantwortungsvollen Aufgaben suchen wir innovative Köpfe, die nachhaltig denken und handeln.
Unsere gesellschaftliche und unternehmerische Aufgabe sehen wir darin, sozialverantwortliche Wohn- und Lebensräume zu schaffen. Dafür setzen wir im Geschäftsbereich Wohnen auf eine nachhaltige Quartiersentwicklung, CO2-freie Wärme zu bezahlbaren Preisen, Barriere-Reduzierung, Digitalisierung und natürlich ein hohes Maß an Mieterzufriedenheit.
Die Sparte Wohnen gliedert sich organisatorisch in vier Regionalbereiche, acht Kundencenter und 28 Serviceteams. Unser Kundencenter verwaltet derzeit 2.356 Wohnungen in den Bundesländern Bremen, Niedersachsen und Sachsen‑Anhalt.
Dafür brauchen wir Sie! Machen Sie mit uns BImA!
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben darf keine neuen Beamtenverhältnisse begründen. Die Übernahme von auf Lebenszeit verbeamteten Personen (statusgleich oder nächstniedrigere Besoldungsgruppe, aber ohne Laufbahnwechsel) ist mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) möglich.
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