Bundesanstalt für Immobilienaufgaben | Deutschland | Münster | Feste Anstellung | Teilzeit – flexibel / Vollzeit / Home Office | Veröffentlicht seit: 15.05.2025 auf stepstone.de
Feuerwerkerin / Feuerwerker (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) – Anstalt des öffentlichen Rechts – ist das zentrale Immobilienunternehmen des Bundes. Aufgabenschwerpunkte sind das einheitliche Immobilienmanagement, die Immobilienverwaltung und der Immobilienverkauf sowie die forst- und naturschutzfachliche Betreuung der Geländeliegenschaften. Bundesweit arbeiten rund 7.000 Beschäftigte für die BImA, verteilt auf die Zentrale – mit Hauptsitz in Bonn – und neun Direktionen sowie auf mehr als 120 Standorte. Innerhalb der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verantwortet der Geschäftsbereich Bundesforst bundesweit das Geländemanagement für die Wald- und Offenlandflächen des Bundes. Als ressortübergreifender Dienstleister agiert der Bundesforst auch als Fachberater für die zuständigen Institutionen.
Dabei betreut unser Geschäftsbereich Bundesforst als umfassender Umweltdienstleister Wald-, Offenland- und Gewässerflächen mit einer einzigartigen Naturausstattung von der Küste bis zu den Alpen. In den Bundesforstbetrieben sorgen wir außerdem dafür, dass die Anforderungen der militärischen Nutzung mit den Belangen eines nachhaltigen und umweltverträglichen Geländemanagements vereinbart werden oder die Flächen des Nationalen Naturerbes entsprechend der jeweiligen naturschutzfachlichen Zielsetzungen entwickelt werden.
Dafür brauchen wir Sie! Machen Sie mit uns BImA!
Die Direktion Dortmund sucht für den Bundesforstbetrieb Rhein‑Weser am Arbeitsort Münster zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen:
Feuerwerkerin / Feuerwerker (w/m/d)
(Entgeltgruppe 10 TVöD Bund / Besoldungsgruppe A 10 BBesG, Kennung: DORW0105, Stellen‑ID: 1259608)Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben darf keine neuen Beamtenverhältnisse begründen. Die Übernahme von auf Lebenszeit verbeamteten Personen (statusgleich oder nächstniedrigere Besoldungsgruppe, aber ohne Laufbahnwechsel) ist mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) möglich.
Die Einstellung erfolgt unbefristet.
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