Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) | Deutschland | 53xxx Bonn | Feste Anstellung | Teilzeit – flexibel / Vollzeit / Home Office | Veröffentlicht seit: 03.02.2026 auf stepstone.de
Abteilungsleitung (w/m/d) für die Abteilung N „Zivile Notfallplanung“
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ist die Leitbehörde des Bundes für den Bevölkerungsschutz in Deutschland. Das BBK führt alle Bereiche der zivilen Sicherheitsvorsorge fachübergreifend zu einem wirksamen Schutzsystem für die gesamte Bevölkerung zusammen. Mit mehr als 700 Mitarbeitenden sorgen wir gemeinsam mit unseren Partnerinnen und Partnern für ein sicheres Leben in Deutschland – rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr.
Sie sind eine engagierte Führungspersönlichkeit und möchten einen bedeutenden Beitrag zur Sicherheit in Deutschland leisten? Dann sind Sie bei uns richtig!
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Abteilungsleitung (w/m/d)
für die Abteilung N „Zivile Notfallplanung“
Besoldungsgruppe: B 2 Bundesbesoldungsordnung/außertarifliches Entgelt
Dienstort: Bonn
Die Abteilung besteht aus zwei Referatsgruppen mit insgesamt elf Referaten.
Die Referatsgruppe N.I steuert zentrale Schlüsselthemen des Bevölkerungsschutzes: Von der Koordination der Zivilen Verteidigung und der Zivilmilitärischen Zusammenarbeit (ZMZ), über das Nationale Risiko- und Krisenmanagement, den Bevölkerungsschutz im Klimawandel und die Umsetzungsplanung und ‑koordination der Nationalen Resilienzstrategie bis hin zur Förderung des Ehrenamtes und der Anlage und Koordination übergreifender strategischer Krisenmanagementübungen.
In der Referatsgruppe N.II sind alle Aufgaben rund um den physisch-planerischen Schutz von Infrastrukturen, insbesondere von Kritischen Infrastrukturen (KRITIS), angesiedelt. Neben der Erarbeitung von Risikoanalysen und modernen Schutzkonzepten für die einzelnen KRITIS-Sektoren sowie der Beratung von Unternehmen Kritischer Infrastrukturen setzt die Abteilung alle Aufgaben um, die aus dem „Gesetz zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz)“ erwachsen.
