Stadt Ulm | Deutschland | Ulm | Feste Anstellung | Teilzeit – flexibel / Vollzeit | Veröffentlicht seit: 17.04.2025 auf stepstone.de
Heilpädagog*in / Inklusionspädagog*in zur Förderung der Inklusion in Ulmer Kindertagesstätten (m/w/d)
Unsere Stadtverwaltung ist so stark wie die Gesamtheit ihrer Mitarbeiter*innen (m/w/d). Werden Sie Teil unseres Teams und gestalten Sie Ulm aktiv mit.
Wir suchen bei der Abteilung Soziales für die Zentralen Dienste (SO/ZD) - Familienstärkender Dienst' ab sofort eine*n
Heilpädagog*in / Inklusionspädagog*in zur Förderung der Inklusion in Ulmer Kindertagesstätten (m/w/d)
Voll-/Teilzeit, unbefristet
Die Stelle kann sowohl in Teilzeit (50 %) als auch in Vollzeit besetzt werden. Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung an, für welche Option Sie sich interessieren.
Die Abteilung Soziales organisiert die Leistungsbereiche der Jugend- und Sozialhilfe in der Universitätsstadt Ulm im Rahmen eines dezentralen Sozialraumkonzepts. Die Zentralen Dienste (SO/ZD) verwalten einige zentrale Angebote und Leistungen für Ulmer Bürger*innen, dazu zählt der neu gegründete Fachdienst 'Familienstärkender Dienst' (FsD).
Die Abteilung Soziales wird zukünftig in Zusammenarbeit mit der Abteilung Kindertagesbetreuung (Kita) sowie mehreren beteiligten Kindertagesstätten Maßnahmen zur Verbesserung der bestehenden Versorgung und Unterstützung bzw. der Förderung der Inklusion an Ulmer Kindertagesstätten entwickeln und durchführen. Hierbei geht es u.a. um den Einsatz von Heilpädag*innen und/oder Inklusionspädagog*innen an jeweils fest zugeteilten Kita-Verbünden mit bis zu 5-6 Kitas in insgesamt drei Ulmer Sozialräumen.
Das Arbeitsfeld umfasst dabei die Schwerpunkte Diagnostik, Beratung, Koordination und Qualifizierung. Der Fachdienst ist sowohl auf der Fall- als auch Strukturebene tätig und richtet sich sowohl an Leitung und Mitarbeitende der Kitas als auch die Kinder der einzelnen Gruppen sowie Kinder mit individuellen Inklusionsbedarf und deren Eltern. Die Tätigkeiten finden aufsuchend im jeweiligen Verbund statt.
Die Bezahlung erfolgt bis Entgeltgruppe S12 TVöD-SuE.
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