0Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter in der Abteilung Kriegsfolgen­regelungen (w/m/d)
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben | Deutschland | 56xxx Koblenz | Feste Anstellung | Teilzeit – flexibel / Vollzeit | Veröffentlicht seit: 11.08.2026 auf stepstone.de

Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter in der Abteilung Kriegsfolgen­regelungen (w/m/d)

Branche: Öffentlichkeitsarbeit Branche: Öffentlichkeitsarbeit


Die Direktion Koblenz sucht für den Geschäfts­bereich Verwaltungs­aufgaben am Arbeits­ort Koblenz zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen:

Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter in der Abteilung Kriegsfolgen­regelungen (w/m/d)

(Entgelt­gruppe 10 TVöD Bund / ​Besoldungs­gruppe A 10 BBesG, Kennung: KOVA2104, Stellen‑ID 1469911)

Die Einstellung erfolgt unbefristet.

Die Bundes­anstalt für Immobilien­aufgaben (BImA) ist die Immobilien­dienstleisterin des Bundes, die die immobilien­politischen Ziele der Bundes­regierung unterstützt und für fast alle Bundes­behörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutschland mit über 7.000 Beschäftigten vertreten und kümmern uns um ein sehr breites und buntes Immobilien­portfolio sowie die ökologische Nutzung und Pflege von Naturflächen des Bundes. Für diese vielseitigen und verantwortungs­vollen Aufgaben suchen wir innovative Köpfe, die nachhaltig denken und handeln.

Im Geschäfts­bereich Verwaltungs­aufgaben nehmen wir in unter­schiedlichen Rechtsbereichen vielfältige Vermögens­interessen des Bundes und der BImA wahr, erfüllen völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundes­republik Deutschland und kümmern uns um Folgen der deutschen Wiedervereinigung. Dabei arbeiten wir mit Bundes­ministerien, den ausländischen Streitkräften, Landes- und Kommunal­behörden sowie Unternehmen und Privat­personen zusammen.

Dafür brauchen wir Sie! Machen Sie mit uns BImA!

Die Bundes­anstalt für Immobilien­aufgaben darf keine neuen Beamten­verhältnisse begründen. Die Über­nahme von auf Lebenszeit verbeamteten Personen (statusgleich oder nächstniedrigere Besoldungs­gruppe, aber ohne Laufbahn­wechsel) ist mit Zustimmung des Bundes­ministeriums der Finanzen (BMF) möglich.

Die Abteilung Kriegsfolgenregelungen befasst sich nach Maßgabe des Allgemeinen Kriegsfolgen­gesetzes (AKG) sowie weiterer Rechts­vorschriften mit der Prüfung und Bearbeitung von Ansprüchen auf Sicherung/Beseitigung unmittelbarer Gefahren für Leben oder Gesundheit von Menschen, die von während des Zweiten Weltkriegs durch das Deutsche Reich errichteten Luftschutz- und Verteidigungsanlagen auf Grundstücken im Eigentum Dritter ausgehen.

Standort

ava Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
23879  Koblenz
Deutschland

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